Schluss mit der Strafverfolgung beim Schwarzfahren


Der mobilitätspolitische Sprecher der Stadtfraktion DIE LINKE. in Wiesbaden, Daniel Winter, freut sich über den wegweisenden Beschluss der Kooperation an die Stadtverordnetenversammlung innerhalb Wiesbadens beim Fahren ohne Fahrschein über das erhöhte Beförderungsentgelt hinaus keine weitere Strafe anzusetzen:

 

Für die Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Nach einem Gesetz aus der Nazi-Zeit (1935) ist das so genannte „Erschleichen von Beförderungsleistungen" eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringwertigkeit (25-50 Euro) nur auf Antrag verfolgt. Eine Fahrt ohne Fahrschein im Wiesbadener Stadtgebiet wird also wohl immer darunter liegen. Folglich ist zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag soll künftig durch ESWE-Verkehr nicht mehr gestellt werden.

 

„Vor diesem Hintergrund wollen wir mit diesem Beschluss das Fahrausweisprüfpersonal von ESWE-Verkehr anweisen, keine Strafanzeigen beim Antreffen ohne Fahrschein mehr vorzulegen. Wir haben dies selbstverständlich vorab vom Rechtsamt prüfen lassen. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro bei Schwarzfahren, soll selbstverständlich erhalten bleiben. ESWE-Verkehr ist auf die Umsatzerlöse aus Fahrscheinverkäufen angewiesen, wir dürfen keine politischen Anreize zum Schwarzfahren setzen“, machte Winter in seiner Rede in der heutigen Stadtverordnetenversammlung deutlich.

 

„Wir reduzieren den Verwaltungsaufwand bei ESWE-Verkehr. Wir entlasten Polizei und Staatsanwaltschaft, schaffen auch hier Ressourcen bei der wichtigen Präventionsarbeit und bei der Verfolgung echter Kriminalität. Vor allem aber entkriminalisieren wir die Inanspruchnahme des Grundbedürfnisses Mobilität. Armut darf kein Haftgrund sein,“ betonte Winter in seiner Rede.

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PM-2023-11-02-Verzicht auf einen Strafantrag.-LSW.
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