Redebeitrag

des Stadtverordneten Daniel Winter  in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Juli 2024 zum Thema: “Ausstattung Stadtpolizei mit Pfefferpistolen” in der aktuellen Stunde :

 

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren,

Man kann zum Thema Ausstattung und Kompetenzen der Stadtpolizei unterschiedliche Ansichten haben und diese auch fachlich begründen. Ich nehme auch nicht für mich in Anspruch, dass meine Position die einzig richtige sein kann. In der von Ihnen gestellten Frage formulieren Sie jedoch eine konkrete Anschuldigung. Nämlich, dass eine kritische Bewertung einer weitergehenden Bewaffnung eine bewusste und politisch gewollte Auslieferung von städtischen MitarbeiterInnen, hier den Beschäftigten der Stadtpolizei, ist. Diese Tendenz in der Frage ist absolut indiskutabel.

Wir stehen grundsätzlich uneingeschränkt hinter den Beschäftigten der Stadtpolizei. Die täglich wahrgenommenen Aufgaben sind unerlässlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dementsprechend müssen die Beschäftigten auch einsatztaktisch gut ausgestattet sein. Unsere StadtpolizistInnen sind zur Eigensicherung, vollkommen zurecht mit Schlagstock und Reizstoffsprühgerät ausgestattet.

Eine weitergehende Bewaffnung mit Pfefferpistolen lehnen wir ab. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sind viel geringer als bei echten Schusswaffen. Diese sogenannten Pfefferpistolen können daher im Einsatz unkontrollierbare Folgen haben. Betroffene sehen sich mitunter Schusswaffen gegenüber, die Gefahr einer Eskalation ist hierdurch erheblich erhöht. Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisiert sogenannte Anscheinswaffen als großes Sicherheitsrisiko. Die Führungs- und Einsatzmittel werden fast immer im unmittelbaren Nahbereich eingesetzt, diesen Handlungsraum deckt auch das aktuelle Reizstoffsprühgerät ab.  Insofern überwiegt aus unserer Sicht das Risiko der Eskalation gegenüber den positiven einsatztaktischen Möglichkeiten.

Die Komplexität der Anforderungen an Beschäftigte in Sicherheitsbehörden steigt zunehmend. Hieraus erwächst der Bedarf von Konfliktmanagment und Deeskalationstrainings.

Nicht zuletzt hat der schreckliche Anschlag von Mannheim gezeigt, wie wichtig neben Fragen der technischen Ausstattung vor allem auch situatives Einsatztraining zur Eigensicherung in hoch dynamischen und chaotischen Einsatzsituationen ist.

Es ist nicht zu leugnen, dass unsere StadtpolizistInnen immer wieder in gefährliche Situationen geraten können, dies bedingt der Beruf und die Aufgabenbeschreibung.

Dennoch kann ich auch an dieser Stelle nur davor warnen öffentlich immer und immer wieder das Bild einer unsicheren Stadt zu zeichnen. 

Abschließend weise ich darauf hin, dass wir nach dem vergangenen Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit noch diverse Nachfragen an das Dezernat bestehen, die noch zur Beantwortung im Geschäftsgang sind.

Zur Transparenz bringe ich diese Fragen hier ein:

1.Welche konkreten Waffenmodelle werden in anderen Kommunen eingesetzt?

2.Durch die Amtsleitung wurde von „positiven Erfahrungen“ von Ordnungsbehörden in anderen Städten berichtet. 

2.1 Liegen dem Dezernat diese Berichte vor und können diese dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?

2.2 Wieso wurden etwaige Berichte dem Ausschuss nicht -vor- der Sitzung zur Beratung zur Verfügung gestellt?

3. Durch Herrn Erkel wurde von „tätlichen Angriffen“ berichtet.

3.1  Wie viele Angriffe auf StadtpolizistInnen wurden im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 dokumentiert?

3.2 In welcher Anzahl wurden im angefragten Zeitraum Strafanzeigen bei der Landespolizei wegen Körperverletzungs- oder Widerstandshandlungen vorgelegt?

Es wird um eine konkrete Auflistung auch von Verletzungen gebeten. Sind Verfahren bereits abgeschlossen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

4. Durch einen weiteren Vertreter der Stadtpolizei wurde dargestellt, dass das aktuelle Reizstoffsprühgerät nur bedingt Wirkung erziele, da sich Personen mitunter hiergegen vorab immunisieren.

Ich habe hierauf entgegnet, dass mir dieser Umstand bekannt ist, ich aber davon ausgehe, dass der Wirkstoff doch derselbe sei.

Durch die Amtsleitung wurde geantwortet, dass „vermutlich die Dosierung eine andere sei,“ zudem dürfe man bei Pfefferpistolen nicht ins Gesicht schießen.


4.1 Unterscheidet sich der Wirkstoff in Pfefferpistolen gegenüber den aktuellen Reizstoffsprühgeräten?

4.2 Gibt es Unterschiede in der Dosierung?

4.3. Ist es zutreffend, dass bei der Anwendung von Pfefferpistolen das Gesicht als Zielfeld ausgeschlossen ist?

Was bedeutet es für Beschäftigte der Stadtpolizei, wenn sie doch das Gesicht treffen? Ergeben sich hieraus trotz Einsatzvoraussetzungen ggf. dienstrechtliche Konsequenzen?

4.4 Besteht eine erhöhte Gefahr beim Wirkstoff der Pfefferpistolen gegenüber unbeteiligten Dritten?

5. Wie häufig wurde das Reizstoffsprühgerät im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 gegen Personen eingesetzt.

 Wir betrachten die Beantwortung dieser Fragen als immanent für eine Gesamtbewertung.

 

Vielen Dank

 

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