Redebeitrag

des Stadtverordneten Ronny Maritzen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2024 zum Thema: “Offene Fragen zur geplanten Schienenanbindung der SEM Ostfeld beantworten”:

 

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleg*innen,

Das Ostfeld – es hat still und heimlich einen Jahrestag gefeiert. Vier Jahre ist es nun her, dass die Satzung der SEM Ostfeld am 17. September 2020 von dieser Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Eine komplette Olympiade also.

Von Beginn an gab es beträchtliche Bedenken aus vielen Richtungen gegen dieses sogenannte "Jahrhundertprojekt". Doch nicht nur Kritik wurde geäußert, sondern auch konkrete, sachliche Fragen. Stichworte wie Fluglärm und die damit verbundenen Siedlungsbeschränkungen des Baufelds, die Auswirkungen der Zerstörung von Kaltluftentstehungsgebieten, der Artenschutz und natürlich, explodierende Kosten – all das stand und steht nach wie vor im Raum. Heute widmen wir uns jedoch einem ganz bestimmten Aspekt: der Schienenanbindung.

Lassen Sie mich dazu aus der Satzung zitieren, mit der Erlaubnis des Stadtverordnetenvorstehers (Seite 16 unter "Erschließung"):

„Von Anfang an mitgeplant wird ein Zweig der CityBahn, der sowohl das Gewerbegebiet als auch das neue Stadtquartier durch eine leistungsfähige, schienengebundene ÖPNV-Trasse erschließt.”

Es ist verlockend, hier gleich eine Generaldebatte über das Ostfeld zu eröffnen – und ich bin sicher, diese Debatte wird kommen. Doch heute konzentrieren wir uns auf das Thema Schienenanbindung.

Wie ist es mit der CityBahn ausgegangen? Wir alle wissen es: gescheitert durch ein Bürgervotum! 

Viele in der Bürgerschaft und einige meiner Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Haus waren damals der naiven Meinung, das Aus der CityBahn bedeute auch das Ende des Projekts Ostfeld. Doch weit gefehlt – es gibt ja noch andere „Schienenmöglichkeiten“.

Am 7. Mai 2021 hat die Regionalversammlung den Beschluss zur Zielabweichung SEM Ostfeld gefasst. In diesem Beschluss wird unter Punkt VI festgelegt:

„Für beide Bereiche der Entwicklungsmaßnahme – den geplanten Standort des Bundeskriminalamts und das urbane Wohnquartier – sind Schienenanschlüsse zu planen, herzustellen und in Betrieb zu nehmen. Ein jährlicher Bericht über den Planungsstand ist ab 2022 vorzulegen.“

Nun, diese Berichte für 2022 und 2023 liegen vor. Und was soll ich sagen? Sie werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten liefern.

Die Schienenanbindung des Ostfelds ist nach wie vor ein großes Fragezeichen. Während die Kosten des gesamten Projekts kontinuierlich bis ins bislang Unermessliche steigen, gibt es immer noch keine befriedigende Lösung für diese zentrale Herausforderung.

Ebenso wenig wie für die Kernthemen Fluglärm, Bodenschutz, Artenschutz oder das „harte“ Thema Finanzen.

Ein Hinweis auf die ursprüngliche Idee der SEM Ostfeld sei noch gestattet: der grundsätzliche Bedarf der Trabantenstadt bleibt strittig. Aber wer glaubt noch daran, dass hier bezahlbarer Wohnraum entsteht? Und das Ganze auch noch zügig, um die aktuellen Wohnraum-Probleme zu lösen?

Ohne CityBahn, kein Ostfeld – so könnte es nun, nach Jahren und Millionen an Planungskosten, eben doch noch kommen.

Meine Damen und Herren, wir sind gespannt auf den Bericht 2024! Und es wäre heute eine gute Gelegenheit für den Magistrat, uns Stadtverordnete und die Öffentlichkeit zu informieren, bevor die Regionalversammlung ihren Bericht erhält.

 

Vielen Dank.

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2024-09-26 - Offene Fragen zur geplanten
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